Aus Raiffeisenbank Voreifel eG wird VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG

Einschränkungen am Fusionswochenende vom 13.09. – 15.09.2024

  • Die Geschäftsstellen der Raiffeisenbank Voreifel eG haben am Freitag, 13. September 2024 geschlossen. Bitte beachten Sie auch, dass Verfügungen an allen Geldautomaten sowie ec-cash-Zahlungen im Einzelhandel am Samstag, 14. September 2024 nur eingeschränkt möglich sind. Minderjährige Kunden können mit Ihrer Karte am Fusionssamstag nicht verfügen. Bitte versorgen Sie sich daher rechtzeitig mit Bargeld. Ihre Kreditkarte ist uneingeschränkt einsetzbar.
  • Da am Fusionswochenende die beliebte Rheinbacher Kirmes stattfindet, haben wir mit der Kreissparkasse Köln vereinbart, dass Sie am Geldautomaten der KSK, Bürgerhaus 1-3, kostenlos Geld abheben können. Bitte beachten Sie, dass dies nur an diesem Standort möglich ist.
  • Einzahlungen an den Einzahlautomaten der Raiffeisenbank Voreifel eG sind im Zeitraum Freitag, 13. September 2024, 10:00 Uhr bis voraussichtlich Samstag, 14. September 2024, 18:00 Uhr nicht möglich.
  • Das Kundenportal/ OnlineBanking und OnlineBrokerage kann von Freitag, 13. September 2024, 20:00 Uhr bis voraussichtlich Sonntagmittag, 15. September 2024 nicht genutzt werden. Gleiches gilt für das Bezahlen mit paydirekt im Internet und die Nutzung der VR Banking App.
  • Papierhafte Überweisungen, die Donnerstag, 12. September 2024, nach 12:30 Uhr eingeworfen werden (auch im elektronischen Briefkasten), können erst ab Montag, 16. September 2024 bearbeitet werden.
  • Telefonische Erreichbarkeit
    Die Raiffeisenbank Voreifel eG ist ab Donnerstag, 12. September 2024, 17:30 Uhr telefonisch nicht mehr erreichbar. Ab Montag, 16. September 2024 sind wir telefonisch wieder für Sie da.
  • Telefonische Order
    Am Freitag, den 13. September können wir keine telefonische Order annehmen.

Wichtiger Hinweis Phishing

Bankfusionen sind häufig Anlass für betrügerische Aktionen. Bitte beachten Sie zu Ihrer Sicherheit, dass es im Rahmen der Fusion keine Kontensperren gibt und wir Sie niemals per Telefon, SMS oder E-Mail auffordern, eine TAN, Freigabecodes, Ihre Zugangsdaten (zum Beispiel V-NetKey und PIN) oder Freischaltcodes für ein TAN-Verfahren preiszugeben.